Andrea Safferling

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Mannheimer Gemeinderat.  

 

Wahlrecht ab 16: SPD Mannheim begrüßt Stärkung der Interessen Jugendlicher auf kommunaler Ebene

Pressemitteilungen

Ein grün-roter Gesetzentwurf, der bereits in erster Lesung vom baden-württembergischen Landtag beraten wurde, sieht auf der kommunalen Ebene das Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren vor. Das Gesetz soll bereits für die Kommunalwahl 2014 gelten, rund 250.000 junge Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren werden von der Regelung profitieren und dann Erstwähler sein.

„Die Hälfte der Bundesländer hat das aktive Wahlrechtsalter auf 16 abgesenkt, auch bei uns soll die Demokratie früher als bislang erlernt werden können“, begrüßt SPD-Kreisvorsitzender Wolfgang Katzmarek die geplante Gesetzesänderung und sieht die kommunale Ebene dafür als prädestiniert an. Mit Ausnahme des passiven Wahlrechts erhalten die Jugendlichen alle Rechte und Pflichten der Gemeindeordnung, die auch volljährige Bürger haben. Sind dann auch berechtigt Bürgeranträge zu unterzeichnen, an Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren teilzunehmen sowie Bürgermeister zu wählen. Ebenso können an sie ehrenamtliche Pflichten herangetragen werden, wie beispielsweise die Ausübung des Amtes eines Wahlhelfers.

„Wir hoffen, dass die Herabsenkung des Wahlalters einen Anreiz für junge Menschen setzt, sich politisch stärker zu engagieren“, so Kreisvorstandsmitglied Malin Melbeck und freut sich darüber, dass das zukünftige Mitspracherecht die Jugendlichen vor Ort stärke und dabei unterstütze, ihre Anliegen besser vertreten zu können.

Gleichzeitig ist sich der Kreisvorstand aber auch bewusst, dass mit den neuen Wahlberechtigten auch Herausforderungen verbunden sind. Dazu gehört eine altersgerechte Ansprache und Einbeziehung der besonderen Interessen junger Menschen in die politische Arbeit.

 

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